Kfw Fördermaßnahmen

Sie möchten sanieren? Warum Geld verschenken!

Das Förderprogramm 430 dient der Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung
und zur Minderung des CO2 Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden.
Es trägt dazu bei, die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere einen
nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis zum Jahr 2050 zu erreichen.
Die Förderung soll darüber hinaus die finanzielle Belastung durch die Investitions und Heizkosten
reduzieren und diese für den Nutzer langfristig kalkulierbarer machen.
Die KFW fördert mit dem Programm 430 auch Ihre geplante
Einzelmaßnahme mit einem Investitionszuschuss:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage

  • Wichtig: Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage:
    10 % Förderung Nachweis hydraulischer Abgleich Verfahren A
    15 % Förderung Nachweis hydraulischer Abgleich Verfahren B

    Bitte besprechen Sie mit Ihrem Heizungsbauunternehmen welches
    Verfahren für Sie in Frage kommt und umgesetzt werden kann.

Bitte informieren Sie sich bei uns rechtzeitig zu Planungsbeginn da folgender Grundsatz die Vorraussetzung für die Förderung ist: Erst beantragen, die KFW bestätigt und dann darf eingebaut werden!

Da sich Gesetzestexte und Rechtsverordnungen ändern können, übernehmen wir diesbezüglich keine Garantien und keine Haftung.Informieren Sie sich bitte unter: www.gesetze-im-internet.de. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können dort in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden. Sie werden durch die Dokumentationsstelle im Bundesamt für Justiz fortlaufend konsolidiert.